Vermessungskosten beim Grundstückskauf: Was Sie wirklich zahlen müssen

Vermessungskosten beim Grundstückskauf: Was Sie wirklich zahlen müssen
Immobilien & Finanzen Lynn Roberts 11 Nov 2025 0 Kommentare

Warum Sie die Vermessung nicht ignorieren dürfen

Beim Grundstückskauf denken viele an den Kaufpreis, die Notarkosten oder die Grunderwerbsteuer - aber die Vermessung? Die bleibt oft auf der Strecke. Und das ist ein Fehler. Denn ohne eine klare, rechtlich gültige Grenzfeststellung drohen später Nachbarkonflikte, Baustopps oder sogar rechtliche Auseinandersetzungen. Die Vermessung ist nicht optional - sie ist die Grundlage für alles, was danach kommt: Grundbuch, Bauantrag, Baugenehmigung. Und sie kostet Geld. Viel Geld, wenn man nicht weiß, was auf einen zukommt.

Wie viel kostet eine Grundstücksvermessung wirklich?

Es gibt keine pauschale Antwort. Die Kosten liegen zwischen 600 und 3.700 Euro - je nachdem, was genau gemacht werden muss. Einige kaufen ein Grundstück, das schon vermessen ist. Dann reicht oft nur ein einfaches Grenzzeugnis. Andere bekommen ein altes, unklar markiertes Stück Land - da braucht es eine vollständige Grenzvermessung. Und wenn das Grundstück geteilt werden soll, steigen die Kosten sprunghaft an.

Die wichtigsten Vermessungsarten und ihre typischen Kosten:

  • Grenzanzeige oder Grenzzeugnis: 600-1.200 Euro - nur zur Bestätigung der bestehenden Grenzen, kein neues Messen nötig.
  • Grenzfeststellung: 700-1.400 Euro - die Grenzen werden überprüft und dokumentiert, oft bei älteren Grundstücken.
  • Grenzvermessung: 1.000-1.500 Euro - komplett neue Messung, wenn Grenzen unklar oder vermisst sind.
  • Teilungsvermessung: 2.600-3.700 Euro - für die Aufteilung eines Grundstücks in mehrere Flurstücke. Dazu kommen noch Notarkosten und Grundbucheintragungen.

Ein Grundstück in München mit einem Bodenwert von 85 Euro pro Quadratmeter kann leicht 1.850 Euro kosten - wie ein Nutzer auf wohnglueck.de berichtet. Gleiches Grundstück in Brandenburg mit Bodenwert von 2,50 Euro? Nur 850 Euro. Der Unterschied liegt im Bodenwert und der Länge der Grenzen. Ein Ackerland mit 5.000 Quadratmetern und nur 300 Metern Grenzlänge kostet weniger als ein kleiner Baugrund in der Stadt mit 1.000 Metern Grenze.

Wie werden die Kosten berechnet?

Es gibt kein einheitliches System in Deutschland - aber fast alle Bundesländer arbeiten nach demselben Prinzip: Sockelbetrag plus variable Kosten pro Meter Grenzlänge.

Beispiel Brandenburg (VermGebKO):

  • Sockelbetrag: 700 Euro (fix, unabhängig von der Größe)
  • Grenzlängenkosten:
    • unter 3 €/m² Bodenwert: 5 Euro pro Meter
    • bis 30 €/m² Bodenwert: 8 Euro pro Meter
    • bis 100 €/m² Bodenwert: 9 Euro pro Meter

Ein Grundstück mit 400 Metern Grenzlänge und Bodenwert von 50 Euro pro Quadratmeter: 700 Euro + (400 × 9 Euro) = 4.300 Euro. Aber Achtung: Das ist nur die Vermessung. Dazu kommen noch Eintragungsgebühren ins Liegenschaftskataster und Grundbuch - oft 200 bis 500 Euro extra.

Bei Bauvorhaben kommen noch weitere Messungen dazu: Gebäudeeinmessung, Baukontrollmessung. Die allein kostet 500 bis 1.200 Euro. Insgesamt können Bauherren hier leicht 2.000 bis 3.000 Euro für Vermessung ausgeben.

Ein ländliches Grundstück mit niedrigen Kosten steht neben einem städtischen mit hohen Kosten, verbunden durch einen psychedelischen Weg.

Wer zahlt die Vermessungskosten?

Die Regel ist einfach: Wer die Vermessung will, zahlt sie. In der Praxis bedeutet das: Der Käufer. Denn er braucht die klaren Grenzen für das Grundbuch und den späteren Bau. Aber das muss nicht so sein.

Es ist völlig legal, dass Käufer und Verkäufer die Kosten teilen - wenn sie das im Kaufvertrag schriftlich vereinbaren. Manche Verkäufer machen das freiwillig, um den Verkauf zu beschleunigen. Besonders bei Grenzstreitigkeiten zwischen Nachbarn ist die Regel klar: Laut § 919 BGB teilen sich beide Parteien die Kosten zu gleichen Teilen. Das gilt, wenn die Grenze umstritten ist und eine hoheitliche Vermessung nötig wird.

Einige Makler versuchen, die Vermessung als „Käuferaufgabe“ darzustellen, als wäre sie Pflicht. Sie ist es nicht - aber sie ist so wichtig, dass sie fast immer gemacht wird. Wer das nicht weiß, gerät schnell in eine teure Überraschung.

Was ist der Unterschied zwischen Grenzfeststellung und Grenzvermessung?

Das ist ein häufiger Irrtum. Viele denken, „Grenzfeststellung“ und „Grenzvermessung“ seien dasselbe. Das sind sie nicht.

Grenzfeststellung: Der Vermessungsingenieur prüft, ob die bestehenden Grenzsteine, Grenzmarken oder Grenzpunkte noch stimmen. Er vergleicht die Lage mit alten Unterlagen. Wenn alles passt, wird bestätigt: Die Grenzen sind korrekt. Keine neuen Messungen nötig. Das ist günstiger.

Grenzvermessung: Hier wird alles neu gemessen. Alte Markierungen sind verloren, beschädigt oder unklar. Der Ingenieur setzt neue Grenzsteine, misst mit GPS und Totalstationen, dokumentiert alles. Das ist aufwendiger - und teurer.

Ein Grenzzeugnis kostet etwa die Hälfte einer vollständigen Vermessung. Wer sparen will, fragt zuerst: „Reicht eine Feststellung?“ - oder muss wirklich neu vermessen werden?

Versteckte Kosten - darauf achten

Die meisten Leute rechnen nur mit dem, was der Vermessungsingenieur sagt. Doch da lauern weitere Kosten.

  • Eintragung ins Liegenschaftskataster: Nach der Messung muss das Ergebnis offiziell erfasst werden. Das kostet 200-500 Euro.
  • Eintragung ins Grundbuch: Wenn sich die Grenzen ändern, muss das Grundbuch aktualisiert werden. Das macht der Notar - und verlangt Gebühren.
  • Technische Anforderungen: In Bayern und anderen Bundesländern werden digitale Daten verlangt. Wer keine CAD-Dateien hat, muss sie erst erstellen lassen - das kostet extra.
  • Nachbarn, die nicht kooperieren: Wenn ein Nachbar die Grenzmarken verlegt hat oder sich weigert, bei der Messung anwesend zu sein, wird das Verfahren komplizierter. Der Ingenieur muss mehr Zeit investieren - und das wird in Rechnung gestellt.

Ein Fall aus der Praxis: Ein Käufer in Berlin bekam eine Kostenvoranschlag von 1.100 Euro. Am Ende zahlte er 1.850 Euro - weil der Nachbar nicht zur Messung kam und der Ingenieur zwei weitere Termine einplanen musste.

Ein Handshake über einer Karte Deutschlands, mit abblätternden Kostenkomponenten und einem digitalen 2025-Logo im Hintergrund.

Was ändert sich bis 2025?

Die Vermessung wird digital. Der Bayerische Landesbetrieb für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) plant bis 2025, alle Vermessungsdaten vollständig digital zu erfassen. Das bedeutet: Keine Papierakten mehr, nur noch digitale Dateien. Das ist gut für die Zukunft - aber teuer für den Moment.

Der Aufwand für die Digitalisierung steigt die Kosten kurzfristig. Viele Vermessungsingenieure müssen neue Software kaufen, ihre Mitarbeiter schulen, ihre Prozesse umstellen. Langfristig soll das aber 10 Prozent der Kosten sparen - weil alles schneller, genauer und weniger fehleranfällig läuft.

Die Digitalisierung verändert auch die Zuständigkeit: In einigen Bundesländern wird die Vermessung bald nur noch über zentrale Plattformen abgewickelt. Das könnte die Transparenz erhöhen - aber auch die Abhängigkeit von wenigen Anbietern verstärken.

Was tun, wenn die Kosten zu hoch sind?

Die Vermessung ist teuer - aber nicht unbezahlbar. Hier sind drei Tipps:

  1. Erst fragen, dann zahlen: Lassen Sie sich von mindestens zwei öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren ein Angebot machen. Die Preise variieren stark - auch zwischen benachbarten Städten.
  2. Prüfen, ob eine Feststellung reicht: Fragt den Ingenieur: „Können wir nicht erst eine Grenzfeststellung machen?“ Vielleicht ist eine komplette Vermessung gar nicht nötig.
  3. Teilen Sie die Kosten: Vereinbaren Sie mit dem Verkäufer, dass beide Parteien die Kosten teilen. Schreiben Sie das in den Kaufvertrag. Ein fairer Deal - und oft ein guter Verhandlungspunkt.

Und: Lassen Sie sich nicht von Maklern unter Druck setzen. Sie haben kein Interesse daran, dass Sie zu viel zahlen. Sie wollen nur den Verkauf abschließen. Die Vermessung ist Ihre Angelegenheit - und Ihre Verantwortung.

Die wichtigste Regel: Dokumentieren!

Wenn die Vermessung abgeschlossen ist, bekommen Sie ein offizielles Dokument: das Grenzzeugnis oder die Vermessungsakte. Bewahren Sie das auf - digital und physisch. Ohne dieses Papier können Sie später keinen Bauantrag stellen, kein Haus versichern, kein Grundstück verkaufen. Es ist Ihr rechtlicher Nachweis, wo Ihr Grundstück beginnt und endet.

Und wenn später ein Nachbar kommt und sagt: „Das gehört doch mir!“ - dann haben Sie das Dokument. Und das zählt mehr als jedes Wort.

Muss ich die Vermessung beim Grundstückskauf zwingend machen?

Nein, es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Aber in der Praxis ist es fast immer nötig. Ohne klare Grenzen kann das Grundbuch nicht aktualisiert werden, kein Bauantrag gestellt werden und keine Versicherung abgeschlossen werden. Die meisten Notare und Banken verlangen eine aktuelle Vermessung - auch wenn das Grundstück schon mal vermessen wurde. Es ist kein Luxus, sondern eine Voraussetzung für einen sicheren Kauf.

Kann ich die Vermessung selbst machen?

Nein. Nur öffentlich bestellte Vermessungsingenieure dürfen eine rechtlich gültige Vermessung durchführen. Selbst wenn Sie einen Laser-Entfernungsmesser haben - das Ergebnis hat keine rechtliche Wirkung. Die Grenzpunkte müssen von einem staatlich zugelassenen Experten gesetzt und dokumentiert werden. Andernfalls zählt es nicht - und Sie haben Ihr Geld für nichts ausgegeben.

Warum kostet die Vermessung in der Stadt so viel mehr als auf dem Land?

Weil der Bodenwert höher ist. Die Gebührenordnung berechnet die Kosten nach dem Bodenwert des Grundstücks. In der Stadt sind Grundstücke teuer - oft über 100 Euro pro Quadratmeter. Auf dem Land, besonders bei Ackerland, liegt der Wert bei 2-5 Euro. Je höher der Wert, desto mehr Euro pro Meter Grenzlänge werden berechnet. Außerdem sind die Grenzen in der Stadt komplexer: Nebengebäude, Einfahrten, Abstandsflächen - alles muss genau erfasst werden.

Was passiert, wenn ich die Vermessung nicht mache?

Sie bekommen Ihr Grundstück - aber ohne klare Grenzen. Später kann ein Nachbar einfach behaupten, dass ein Teil Ihres Grundstücks ihm gehört. Sie können kein Haus bauen, weil die Baubehörde keine Genehmigung erteilt, wenn die Grenzen nicht im Kataster stehen. Sie können das Grundstück nicht verkaufen, ohne dass ein Käufer eine Vermessung verlangt - und dann zahlen Sie doppelt. Es ist kein Risiko, das sich lohnt.

Wie lange dauert eine Grundstücksvermessung?

Die Messung selbst dauert meist nur ein bis zwei Tage - aber der gesamte Prozess kann vier bis acht Wochen dauern. Zuerst muss ein Termin vereinbart werden, dann kommt der Ingenieur vor Ort, dann wird das Ergebnis ausgewertet, dann wird es ins Kataster eingetragen. In städtischen Gebieten mit hohem Aufkommen kann es länger dauern. Planen Sie mindestens sechs Wochen ein, besonders wenn Sie bauen wollen.