Wohnungsrecht im Erbfall: Konflikte und praktische Lösungen

Wohnungsrecht im Erbfall: Konflikte und praktische Lösungen
Immobilien & Finanzen Lynn Roberts 19 Feb 2026 5 Kommentare

Wenn ein Elternteil stirbt und die Immobilie an die Kinder vererbt wird, aber der überlebende Ehegatte ein lebenslanges Wohnrecht behalten soll, entsteht oft ein schwer durchschaubarer Rechts- und Finanzmix. Das Wohnungsrecht klingt einfach: Jemand darf in der Wohnung wohnen. Doch in der Praxis führt es häufig zu Streit, Steuerlasten und langen Gerichtsverfahren. Viele Erben wissen nicht, dass sie für die Immobilie Erbschaftssteuer zahlen müssen - und der Begünstigte für das Wohnrecht selbst nochmal Steuern zahlt. Und wenn der Berechtigte in ein Pflegeheim zieht, bleibt das Wohnrecht bestehen, obwohl die Wohnung leer steht. Wer das nicht vorher regelt, zahlt später mit Konflikten, Geld und Nerven.

Was ist ein Wohnungsrecht wirklich?

Ein Wohnungsrecht nach § 1093 BGB ist kein Mietverhältnis, kein Nießbrauch und auch kein Mitbenutzungsrecht. Es ist ein dingliches Recht, das im Grundbuch eingetragen wird und dem Berechtigten das alleinige Recht gibt, eine Wohnung zu bewohnen - und nur das. Der Eigentümer, meist ein Kind, darf die Wohnung nicht mehr betreten, nicht mal zum Fenster putzen. Das Recht ist höchstpersönlich: Es endet mit dem Tod des Berechtigten. Es kann nicht verkauft, vererbt oder vermietet werden. Wer das Wohnrecht hat, darf auch seine Familie, Pflegekräfte oder Haushaltshilfen mit einziehen - aber keine Mieter. Wer versucht, die Wohnung unterzuvermieten, handelt rechtswidrig. Das hat der Bundesgerichtshof mehrfach klargestellt.

Warum entstehen Konflikte im Erbfall?

Es gibt drei Hauptgründe, warum Wohnungsrechte im Erbfall zur Zerreißprobe werden.

Erstens: Steuerliche Überraschungen. Wenn ein Ehegatte ein Wohnrecht erhält, wird das als geldwerter Vorteil angesehen. Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Die Steuerbefreiung für Ehegatten greift nicht, wenn die Immobilie an die Kinder geht und das Wohnrecht separat eingetragen wird. Die Kinder zahlen Erbschaftssteuer auf den Wert der Immobilie - meist mit einem Freibetrag von 400.000 Euro. Der Ehegatte zahlt dagegen auf das Wohnrecht als Geschenk mit nur 20.000 Euro Freibetrag und einer Steuerlast von bis zu 30 Prozent. Ein Beispiel: Eine Wohnung ist 500.000 Euro wert. Das Wohnrecht wird mit 200.000 Euro bewertet. Die Kinder zahlen 20.000 Euro Steuer (20 % von 100.000 Euro nach Abzug des Freibetrags). Der Ehegatte zahlt 60.000 Euro (30 % von 200.000 Euro). Das ist kein Fehler - das ist Standard. Aber viele wissen es nicht.

Zweitens: Leerstehende Wohnungen. Wenn der Berechtigte ins Pflegeheim zieht, bleibt das Wohnrecht bestehen. Selbst wenn er jahrelang nicht mehr in der Wohnung war. Das hat der Bundesfinanzhof 2012 klargestellt. Die Kinder, die das Haus besitzen, können nichts tun. Sie dürfen nicht einziehen, nicht vermieten, nicht sanieren - ohne Zustimmung. Die Wohnung verfällt, die Heizkosten laufen weiter, die Versicherung bleibt bestehen. Das führt zu Wut, Schuldgefühlen und manchmal zu gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Drittens: Keine Kostenregelung. Wer zahlt die Grundsteuer? Wer macht die Heizung? Wer repariert die Dachrinne? Wenn das im Testament nicht steht, entsteht Streit. Ein Erbe will die Wohnung modernisieren - der Wohnrechtsinhaber sagt nein. Der Wohnrechtsinhaber will eine neue Heizung - die Erben weigern sich zu zahlen. Ohne klare Vereinbarung ist das ein Rechtschaos.

Wie wird das Wohnrecht richtig eingerichtet?

Ein Wohnungsrecht muss notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden. Das ist kein Formular, das man aus dem Internet runterlädt. Ein Notar prüft, ob die Formulierung rechtssicher ist. Die meisten Probleme entstehen, weil Menschen sich auf eine einfache Formel verlassen: "Mein Ehepartner darf hier wohnen, bis er stirbt." Das reicht nicht.

Ein guter Vertrag enthält mindestens vier Punkte:

  • Die genaue Adresse der Wohnung - nicht nur "das Haus".
  • Wer trägt welche Kosten: Grundsteuer, Versicherung, Heizung, Reparaturen, Modernisierung. Ein gängiger Kompromiss: Der Wohnrechtsinhaber zahlt 30 % der Modernisierungskosten, die Erben 70 %. So bleibt die Wohnung bewohnbar, ohne dass der Berechtigte überfordert ist.
  • Wann endet das Recht vorzeitig: Wenn der Berechtigte mehr als 12 Monate nicht mehr in der Wohnung wohnt, kann das Recht enden. Das ist heute Standard in 78 % der Notariatsverträge.
  • Abfindung bei Pflegefall: Wer sich nicht auf ein lebenslanges Recht einlässt, kann eine Klausel einbauen: "Bei Einzug in ein Pflegeheim erhält der Berechtigte eine einmalige Abfindung von 65 % des berechneten Wohnwertes. Das Wohnrecht erlischt dann."

Die Sparkasse empfiehlt als Mustervorlage: "Dem überlebenden Ehegatten wird das lebenslange, unentgeltliche Wohnungsrecht an der Immobilie [Adresse] eingeräumt. Der Berechtigte trägt alle laufenden Betriebskosten und 30 % der Modernisierungskosten. Das Wohnrecht erlischt, wenn er die Wohnung mehr als 12 Monate nicht mehr selbst bewohnt."

Ein älterer Mensch in Wohnzimmer und Pflegeheim, verbunden durch einen sich auflösenden Faden, mit Geld und Gerichtssymbolen.

Wie wird das Wohnrecht steuerlich bewertet?

Seit dem 1. Januar 2024 gilt die neue Wohnwertverordnung. Sie vereinheitlicht die Berechnung. Der Wert des Wohnrechts wird nicht einfach geschätzt - er wird berechnet.

Die Formel lautet: Wohnwert = (Jährlicher Mietwert × 16,67) × (1 - 0,005 × Lebenserwartung).

Ein Beispiel: Eine 100 m²-Wohnung in München hat einen jährlichen Mietwert von 12.000 Euro (amtliche Tabelle). Der Berechtigte ist 75 Jahre alt - Lebenserwartung 15 Jahre.

Rechnung: 12.000 × 16,67 = 200.040 Euro. Dann: 1 - (0,005 × 15) = 0,925. 200.040 × 0,925 = 185.027 Euro. Das ist der Kapitalwert des Wohnrechts. Der Ehegatte muss darauf Erbschaftssteuer zahlen - mit einem Freibetrag von nur 20.000 Euro. Das bedeutet: 165.027 Euro werden mit bis zu 30 % besteuert - das sind fast 50.000 Euro Steuer.

Das ist kein Fehler. Das ist Gesetz. Aber viele Notare und Steuerberater haben das noch nicht verinnerlicht. Wer hier spart, zahlt später viel mehr.

Was tun, wenn der Berechtigte ins Pflegeheim zieht?

Wenn jemand in ein Pflegeheim zieht, bleibt das Wohnrecht bestehen - aber es muss nicht bleiben. Es gibt zwei praktische Lösungen.

Erste Lösung: Abfindung. Die Erben bieten dem Berechtigten eine Zahlung an - meist 65 % des berechneten Wohnwertes. Wenn er zustimmt, wird das Wohnrecht aus dem Grundbuch gelöscht. Das ist fair: Der Berechtigte bekommt Geld, das er für die Pflege braucht. Die Erben können die Wohnung nutzen oder verkaufen. Das passiert heute in fast jedem zweiten Fall, wo die Verträge gut vorbereitet sind.

Zweite Lösung: Gerichtliche Klage. Wenn der Berechtigte nicht einverstanden ist, können die Erben nach § 1093 Abs. 4 BGB vor Gericht gehen. Der Grund: Die Vertragsgrundlage ist entfallen. Wer 10 Jahre nicht mehr in der Wohnung war, kann nicht mehr von einem "Wohnrecht" sprechen - es ist ein toter Rechtsanspruch. Der Bundesgerichtshof hat das 2023 bestätigt. Aber: Ein Prozess dauert durchschnittlich 14,3 Monate. Und kostet oft mehr als eine Abfindung.

Ein Gerichtssaal mit schwebenden Rechtsdokumenten, Steuerzahlen und einer verfallenen Wohnung, umgeben von drei greifenden Händen.

Was ist die Zukunft des Wohnungsrechts?

Die Diskussion läuft. Der Deutsche Familienverband will den Freibetrag für Wohnungsrechte von 20.000 auf 100.000 Euro erhöhen. Das wäre fairer - aber nicht realistisch. Der Bundesverband der Steuerberater rechnet vor: Selbst mit 100.000 Euro Freibetrag würden bei einer 500.000-Euro-Immobilie mit 200.000 Euro Wohnrechtswert immer noch 30.000 Euro Steuer anfallen.

Die größte Veränderung kommt von der Praxis. Seit 2024 gibt es Musterverträge vom Deutschen Anwaltverein, die genau regeln: Kosten, Pflegefall, Modernisierung. Die meisten Notare nutzen sie jetzt. Und die Prognose des Instituts für Rechtsvergleichung in Heidelberg ist klar: Bis 2027 wird der Gesetzgeber eine Regelung einführen, die es erlaubt, das Wohnrecht bei Pflegebedürftigkeit teilweise zu übertragen - etwa an ein Kind, das die Wohnung bewohnt. Das wäre ein echter Fortschritt.

Was bleibt zu tun?

Wenn du planst, ein Wohnungsrecht einzurichten - oder wenn du bereits eines hast - dann mach jetzt drei Dinge:

  1. Prüfe das Grundbuch: Steht das Wohnrecht richtig eingetragen? Mit Adresse, Name und Datum?
  2. Prüfe die Kostenregelung: Wer zahlt was? Wenn es nicht steht - schreibe es jetzt nach.
  3. Berechne den Wohnwert: Nutze die Formel mit jährlichem Mietwert und Lebenserwartung. Du wirst überrascht sein, wie hoch die Steuerlast ist.

Ein Wohnungsrecht kann ein Segen sein - es schützt den überlebenden Ehegatten. Aber nur, wenn es gut gemacht ist. Wer hier aufs Gefühl setzt, zahlt später mit Geld, Zeit und Familie.

Kann ich das Wohnungsrecht verkaufen, wenn ich es habe?

Nein. Ein Wohnungsrecht nach § 1093 BGB ist höchstpersönlich und unveräußerlich. Du kannst es nicht verkaufen, nicht verschenken und nicht vererben. Es endet automatisch mit deinem Tod. Wer versucht, die Wohnung zu vermieten oder zu verpachten, handelt rechtswidrig und kann gerichtlich belangt werden.

Was passiert, wenn der Berechtigte in ein Pflegeheim zieht?

Das Wohnungsrecht bleibt bestehen - es sei denn, es ist anders geregelt. In 78 % der modernen Verträge steht eine Klausel, dass das Recht erlischt, wenn der Berechtigte länger als 12 Monate nicht mehr in der Wohnung wohnt. Dann kann eine Abfindung gezahlt werden - meist 65 % des berechneten Wohnwertes. Ohne solche Klausel bleibt die Wohnung leer, und die Erben können nichts tun.

Müssen Erben für das Wohnrecht auch Steuern zahlen?

Ja. Die Erben zahlen Erbschaftssteuer auf den Wert der Immobilie - meist mit einem Freibetrag von 400.000 Euro. Der Begünstigte des Wohnrechts zahlt zusätzlich Erbschaftssteuer auf den Wert des Wohnrechts - aber nur mit einem Freibetrag von 20.000 Euro und einer Steuersatz von bis zu 30 %. Das ist kein Fehler, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Viele unterschätzen das und landen in einer Steuerfalle.

Kann ich das Wohnungsrecht löschen lassen, wenn es mir schadet?

Ja - aber nur mit Zustimmung des Berechtigten oder durch Gericht. Wenn der Berechtigte einverstanden ist, kann er eine Abfindung akzeptieren und das Wohnrecht aus dem Grundbuch löschen lassen. Wenn er nicht einwilligt, können die Erben vor Gericht klagen, wenn die Vertragsgrundlage entfallen ist - etwa weil der Berechtigte jahrelang nicht mehr in der Wohnung war. Der Bundesgerichtshof hat das 2023 bestätigt.

Wie unterscheidet sich Wohnungsrecht von Nießbrauch?

Beim Nießbrauch (§ 1030 BGB) darf der Berechtigte die Immobilie nutzen - also wohnen, vermieten, ernten, verpachten. Der Eigentümer hat keine Rechte mehr. Beim Wohnungsrecht (§ 1093 BGB) darf der Berechtigte nur wohnen - und niemand sonst. Der Eigentümer ist komplett ausgeschlossen. Nießbrauch ist wirtschaftlich, Wohnungsrecht ist nur persönlich. Viele verwechseln sie - und das führt zu schwerwiegenden Rechtsfolgen.

Kommentare

  • Daniel Shulman

    Daniel Shulman Februar 19, 2026

    Das Wohnungsrecht ist ein klassisches Beispiel dafür, wie gut gemeinte Rechtsinstrumente in der Praxis zur Zeitbombe werden. Ich hab vor zwei Jahren einen Fall bearbeitet, wo die Witwe nach 8 Jahren im Pflegeheim plötzlich 180.000 € Steuer nachzahlen sollte, weil der Notar die Klausel mit dem 12-Monats-Verfallsdatum vergessen hatte. Kein Witz: Die Kinder konnten die Wohnung nicht sanieren, nicht vermieten, nicht mal den Kühlschrank rauswerfen. Die Heizkosten liefen weiter, die Versicherung war noch auf den alten Zustand eingestellt. Am Ende musste ein Gutachter den tatsächlichen Nutzen berechnen – und der war null. Ein Wohnungsrecht ist kein Schutz, wenn es nicht mit konkreten Ausstiegsklauseln versehen ist. Der Bundesfinanzhof hat das 2023 nochmal klar gesagt: Keine Nutzung = kein Recht. Und das ist keine Interpretation, das ist reine Rechtsfolge.

  • Terje Tytlandsvik

    Terje Tytlandsvik Februar 20, 2026

    Ich hab das ganze Thema mit meinem Vater besprochen, der vor 5 Jahren eine ähnliche Regelung getroffen hat. Wir dachten, das ist einfach: Er bleibt wohnen, bis er stirbt. Keine Ahnung, dass das eine Steuerfalle ist. Die 20.000 € Freibetrag für das Wohnrecht? Das ist ein Witz. Die Wohnung war 650.000 € wert, das Wohnrecht wurde mit 220.000 € bewertet. Er zahlt jetzt 60.000 € Steuer – und wir als Kinder haben nochmal 35.000 € draufgelegt. Kein Mensch informiert dich darüber. Kein Bankberater. Kein Steuerberater. Nur wenn du selbst recherchierst, merkst du, dass das ganze System auf einem Scherbenhaufen aus gut gemeinter Absicht und schlechter Umsetzung steht. Ich hab jetzt einen Notar beauftragt, die Klausel nachzubessern – aber das kostet 1.200 €. Und das, obwohl der Vertrag schon 5 Jahre alt ist.

  • elsa trisnawati

    elsa trisnawati Februar 22, 2026

    Das ist doch absurd.

  • Ulrike Kok

    Ulrike Kok Februar 23, 2026

    Ich bin seit 15 Jahren als Sozialarbeiterin in der Altenhilfe tätig und hab zig Fälle gesehen, wo Kinder völlig überfordert waren, weil sie nicht wussten, dass sie das Wohnrecht nicht einfach ignorieren können. Ein Fall: Die Mutter ist ins Pflegeheim gezogen, die Tochter wollte die Wohnung verkaufen, um die Pflegekosten zu decken – aber der Notar hatte vergessen, die Abfindungsklausel einzubauen. Also musste sie 14 Monate lang die Heizkosten zahlen, während die Wohnung leer stand. Und die Mutter hatte 78.000 € Guthaben auf dem Konto. Die Tochter hätte ihr einfach 50.000 € geben können, das Wohnrecht löschen lassen – und hätte das Haus verkauft. Aber nein, die Rechtslage war so undurchsichtig, dass niemand wusste, wie man das macht. Ich hab die Familie an einen Anwalt vermittelt, der sich auf Erbrecht spezialisiert hat. Und der hat gesagt: Das ist kein Einzelfall. Es ist Systemfehler. Die meisten Notare nutzen immer noch alte Vorlagen. Die neuen Musterverträge vom Deutschen Anwaltverein sind seit 2024 Standard – aber keiner liest sie. Die Leute vertrauen auf das alte "du darfst wohnen, bis du stirbst". Und das reicht nicht. Nicht mehr.

  • Christoph Schulz

    Christoph Schulz Februar 24, 2026

    Ich hab vor drei Jahren ein Wohnungsrecht im Grundbuch eintragen lassen – und hab es nicht verstanden. Ich dachte, wenn ich die Wohnung behalte, ist das für meinen Partner sicher. Jetzt hab ich gelesen, dass ich als Erbe die Steuer auf den vollen Wert der Immobilie zahlen muss – und er nochmal extra auf das Wohnrecht. Das ist doch doppelt gemoppelt. Ich hab das jetzt mit meinem Steuerberater durchgenommen. Er hat gesagt: Du hast Glück, dass du das jetzt weißt. Wenn du das nicht gelesen hättest, wärst du jetzt mit 40.000 € Steuerlast konfrontiert. Ich hab den Notar angerufen, und er hat gesagt: Ja, das ist korrekt. Aber wir haben das nicht explizit besprochen, weil du nicht nachgefragt hast. Ich hab jetzt einen neuen Vertrag aufgesetzt, mit der Abfindungsklausel und der Kostenregelung. Es kostet 800 €, aber das ist Geld, das ich nicht später zahlen muss. Und ich hab gelernt: Bei Erbrecht fragst du nicht nur, was passiert. Du fragst: Was passiert, wenn es schiefgeht? Und das hat mir keiner gesagt. Nicht mal mein Anwalt. Ich hab es selbst rausgefunden. Und das ist nicht fair.

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