Stell dir vor, du willst deine Mietwohnung ein bisschen modernisieren. Die Wände sind abgenutzt, der Boden langweilig, die Heizkörper rostig. Du denkst: DIY-Renovierung ist die Lösung. Aber halt - darfst du das eigentlich? Und was passiert, wenn du es ohne Erlaubnis machst? Viele Mieter denken, sie dürfen alles, was nicht sichtbar kaputt geht. Das ist ein gefährlicher Irrtum.
Was du ohne Zustimmung tun darfst
Du darfst kleinere Arbeiten machen, die sich leicht rückgängig machen lassen - und die die Bausubstanz nicht berühren. Das ist der goldene Grundsatz. Kein Vermieter kann dir verbieten, Wände neu zu streichen, wenn du sie beim Auszug wieder in Weiß oder Grau zurückmalst. Das ist keine Veränderung, das ist Pflege. Laut Bundesgerichtshof (BGH) sind solche Schönheitsreparaturen zwar oft im Mietvertrag verlangt, aber die meisten Klauseln dazu sind unwirksam. Du musst nicht renovieren, wenn du nicht willst - aber wenn du es tust, kannst du es selbst machen.
Du darfst auch Türen und Türrahmen streichen, Fußleisten anbringen, Heizkörper lackieren und Regale an die Wand bohren. Das Bohren von Löchern für Regale oder Bilderrahmen ist erlaubt, solange es nicht mehr als ein paar kleine Bohrungen sind. Ein Laminat- oder Teppichboden, der einfach auf den alten Boden gelegt wird, ist auch kein Problem - solange du den alten Boden nicht entfernst. Auch Hochbetten, Einbauschränke oder Hängeböden sind erlaubt, wenn du sie beim Auszug wieder entfernen kannst, ohne die Wand zu beschädigen.
Der Berliner Mieterverein sagt es klar: Wenn du es in einer Stunde rückgängig machen kannst, brauchst du keine Genehmigung. Kein Vermieter kann dir verbieten, deine Wohnung ein bisschen lebendiger zu machen - solange du sie am Ende wieder so zurücklässt, wie du sie vorgefunden hast.
Was du auf keinen Fall ohne Erlaubnis tun darfst
Jetzt kommt der wichtige Teil: Was ist verboten? Alles, was die Struktur der Wohnung verändert. Das bedeutet: Kein Bad umbauen. Keine Wand durchbrechen. Keine neuen Wasserleitungen verlegen. Kein neues WC einbauen. Keine Dämmung an Wänden oder Decken anbringen. Keine Türen kürzen. Keine Elektroinstallationen verändern.
Warum? Weil das nicht mehr „Renovieren“ ist - das ist Bauen. Und Bauen ist Sache des Vermieters. Wenn du zum Beispiel eine neue Küchenzeile einbaust, die fest mit den Wänden verbunden ist, und sie beim Auszug nicht wieder entfernst, dann hast du eine bauliche Veränderung vorgenommen. Das ist kein kleiner Trick, das ist eine Veränderung des Objekts. Und das ist ein Verstoß. Laut Oberlandesgericht Hamm ist das ein klarer Fall von Mietschuldnis.
Und das ist kein theoretisches Risiko. Ein Mieter aus Köln hat 2022 eine neue Küche installiert - ohne Zustimmung. Beim Auszug wurde er aufgefordert, die Küche zu entfernen und den alten Boden wiederherzustellen. Die Kosten: 1.800 Euro. Er hatte keine Belege, keine schriftliche Zustimmung - und musste zahlen.
Elektroarbeiten sind besonders gefährlich. Laut Statistiken aus 2023 führten 15 % der selbst durchgeführten Renovierungen zu elektrischen Schäden. Und wenn du einen Kurzschluss verursachst, greift deine Haftpflichtversicherung oft nicht - weil du als Mieter keine Berechtigung hattest, die Installation zu verändern. Das ist kein kleiner Fehler. Das ist ein Risiko für dich, deine Nachbarn und das ganze Haus.
Wann du eine schriftliche Zustimmung brauchst
Wenn du etwas machen willst, das länger als eine Stunde dauert, oder das nicht einfach rückgängig zu machen ist - dann frag vorher. Und zwar schriftlich. Mündliche Absprachen zählen nicht. Ein WhatsApp-Nachricht ist kein Vertrag. Ein Brief, eine E-Mail, eine unterschriebene Zustimmung - das ist der einzige Weg, dich zu schützen.
Was muss in der Zustimmung stehen? Drei Dinge: 1) Genau beschreiben, was du tun willst (z. B. „Einbau einer Einbauküche mit Anschluss an bestehende Wasser- und Abwasserleitungen“). 2) Klären, ob du die Wohnung beim Auszug wieder in den Originalzustand zurückversetzen musst. 3) Klären, ob du eine Sicherheitskaution hinterlegen musst. Viele Vermieter verlangen 500 bis 1.500 Euro, um Rückbaukosten abzusichern. Das ist legal - solange es im Vertrag steht.
Und hier ist der Trick: Du kannst auch verlangen, dass du einen Teil der Wertsteigerung bekommst. Wenn du eine neue Küche einbaust, die den Mietwert um 100 Euro pro Monat erhöht, kannst du verlangen, dass du bei Auszug einen Teil des Mehrwerts erstattet bekommst. Das ist nicht selbstverständlich - aber laut Bundesgerichtshof (Urteil vom Februar 2024) ist es möglich, wenn du nachweisen kannst, dass die Renovierung den Wohnwert tatsächlich verbessert hat. Und du hast alle Belege.
Belege sind dein wichtigster Schutz
Stell dir vor, du hast die Wände gestrichen. Du hast alles sauber gemacht. Beim Auszug sagt der Vermieter: „Das ist nicht ordentlich, das muss neu gemacht werden.“ Was machst du? Ohne Belege bist du verloren. Aber wenn du Fotos von vorher und nachher hast, die Rechnungen für Farbe, Pinsel, Abdeckfolie - dann hast du eine Chance.
Ein Fall aus Frankfurt: Eine Mieterin hatte 800 Euro in neue Wände investiert. Sie hatte alle Quittungen aufbewahrt. Der Vermieter wollte 1.200 Euro für „Neustrich“ verlangen. Das Gericht entschied: Die Mieterin bekommt 800 Euro zurück, weil sie beweisen konnte, dass sie die Arbeit selbst gemacht und bezahlt hat. Gegenüber dem Amtsgericht Stuttgart, wo eine andere Mieterin keine Belege hatte - da wurde die Klage abgewiesen. Einfach so.
Also: Fotografiere vorher. Fotografiere nachher. Bewahre alle Rechnungen auf. Schreibe auf, was du gemacht hast. Und wenn du etwas mit dem Vermieter besprichst - schreib es auf. E-Mail ist perfekt. „Hallo Herr Müller, wie besprochen, werde ich am 10. März die Wohnzimmerwand in Grau streichen. Ich werde sie beim Auszug wieder in Weiß zurückmalen. Bitte bestätigen Sie, dass Sie damit einverstanden sind.“
Was passiert, wenn du es trotzdem machst?
Einige Mieter denken: „Ich mache es, und wenn er es merkt, rede ich mit ihm.“ Das ist ein Spiel mit dem Feuer. Laut einer Studie von Prof. Dr. Eva-Maria Kirschner (Universität Konstanz, 2023) wurden 42 % der Mieter, die ohne Genehmigung renovierten, abgemahnt. 18 % bekamen sogar eine fristlose Kündigung.
Warum? Weil der Vermieter nicht nur den Zustand der Wohnung schützen will - er will auch seine Rechte durchsetzen. Wenn du ohne Erlaubnis eine Wand durchbrichst, dann ist das nicht nur eine Renovierung - das ist eine Sachbeschädigung. Und das kann rechtliche Konsequenzen haben: Schadensersatz, Rückbaukosten, Kündigung.
Und selbst wenn du keine Kündigung bekommst - du musst die Wohnung wieder in den Originalzustand zurückversetzen. Und das kostet Geld. Eine Umfrage des Berliner Mietervereins ergab: Mieter, die selbst Bodenbeläge verlegt hatten, mussten im Durchschnitt 320 Euro für die Wiederherstellung zahlen. Ein Mieter aus München, der eine Holzverkleidung an der Decke angebracht hatte, musste 900 Euro zahlen, weil die Decke beim Entfernen beschädigt wurde.
Wie du es richtig machst
Willst du deine Wohnung verbessern? Dann mach es richtig. So geht’s:
- Prüfe, was erlaubt ist: Streichen? Ja. Bohren? Ja. Dämmen? Nein. Küche einbauen? Nur mit Zustimmung.
- Schreibe eine Anfrage: E-Mail an den Vermieter. Klare Beschreibung der Maßnahme. Keine vagen Formulierungen.
- Warte auf Antwort: Keine Eile. Wenn er nicht antwortet - dann tue nichts. Schweigen ist kein Ja.
- Erhalte schriftliche Zustimmung: Nur dann beginnst du.
- Dokumentiere alles: Fotos, Rechnungen, E-Mails. Bewahre sie auf.
- Erstelle einen Rückbauplan: Was muss weg? Wie wird es wiederhergestellt? Sag es dem Vermieter vorher.
Du bist kein Vandal. Du willst deine Wohnung gemütlicher machen. Das ist verständlich. Aber im Mietrecht zählt nicht, was du willst - sondern was du beweisen kannst. Und wenn du alles richtig machst, dann bekommst du nicht nur eine schönere Wohnung - du bekommst auch Sicherheit.
Die Zukunft: Wird es leichter für Mieter?
Die Zeiten ändern sich. Im Jahr 2023 wohnten 56,4 % der Deutschen zur Miete - das ist ein Rekord. Und immer mehr Mieter wollen ihre Wohnungen selbst gestalten. Der Deutsche Mieterbund hat 2023 22 % mehr Beratungsanfragen zu Renovierungen als im Vorjahr registriert. Und das ist gut so.
Die Politik spürt das. Der Bundesjustizminister arbeitet an einer Mietrechtsreform, die Mieter künftig ein Recht auf barrierefreie Umbauten geben soll - wenn die Kosten nicht unzumutbar sind. Und der Mieterbund fordert: Mieter sollen anteilig an Wertsteigerungen beteiligt werden. 64 % der Deutschen finden das fair.
Die Zukunft ist nicht mehr „Vermieter entscheidet alles“ - sondern „Vermieter und Mieter arbeiten zusammen“. Aber das funktioniert nur, wenn du dich an die Regeln hältst. Denn Recht ist kein Hindernis - es ist dein Schutz.
Darf ich als Mieter die Wände streichen, ohne um Erlaubnis zu fragen?
Ja, du darfst Wände streichen, solange du sie beim Auszug wieder in einen neutralen Zustand (z. B. Weiß oder Grau) zurückbringst. Das gilt als Schönheitsreparatur und ist nach deutschem Mietrecht erlaubt, auch wenn der Mietvertrag eine Renovierungspflicht enthält - denn viele solcher Klauseln sind rechtlich unwirksam. Wichtig ist: Du musst den ursprünglichen Zustand wiederherstellen können. Keine Farbveränderungen, die dauerhaft bleiben.
Was passiert, wenn ich ohne Zustimmung eine Küche einbaue?
Du machst eine bauliche Veränderung - und das ist ohne Zustimmung des Vermieters rechtswidrig. Der Vermieter kann dich zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands zwingen, was oft Kosten von mehreren Hundert bis über 1.000 Euro verursacht. Außerdem droht eine Abmahnung oder sogar eine fristlose Kündigung. Du trägst auch die volle Haftung für eventuelle Schäden, z. B. Wasserschäden durch falsche Anschlüsse.
Kann ich vom Vermieter verlangen, dass er mich an Wertsteigerungen beteiligt?
Ja, das ist möglich. Wenn du durch deine Renovierung den Wohnwert der Wohnung erhöhst - z. B. durch eine neue Küche, bessere Isolierung oder moderne Fenster - kannst du nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Februar 2024 verlangen, dass du einen Teil des Mehrwerts erstattet bekommst. Du musst aber nachweisen, dass die Maßnahme den Wert tatsächlich gesteigert hat, und alle Belege vorlegen. Der Vermieter muss nicht zustimmen - aber das Gericht kann dir das Recht zusprechen.
Muss ich eine Sicherheitskaution hinterlegen, wenn ich renoviere?
Nur, wenn der Vermieter das in der schriftlichen Zustimmung verlangt. Es ist legal, eine Kaution von 500 bis 1.500 Euro zu verlangen, um Rückbaukosten abzusichern. Aber: Diese Kaution darf nicht einfach in die Miete einbezogen werden - sie muss separat hinterlegt werden und bei ordnungsgemäßer Rückgabe vollständig zurückerstattet werden. Ohne schriftliche Vereinbarung darfst du sie nicht zahlen.
Was ist mit Elektroarbeiten? Kann ich Steckdosen verlegen?
Nein. Elektroarbeiten sind streng verboten, wenn du nicht als Fachmann zugelassen bist. Selbst kleine Änderungen wie das Verlegen einer Steckdose oder das Anschließen einer Waschmaschine können zu schweren Schäden führen. 15 % der selbst durchgeführten Renovierungen in 2023 führten zu elektrischen Problemen. Deine Haftpflichtversicherung zahlt dann nicht - weil du ohne Erlaubnis und ohne Fachkenntnisse gearbeitet hast. Das ist ein Risiko, das nicht lohnt.
Kommentare
Trevor Schultz Februar 2, 2026
Wände streichen? Klar. Aber eine Küche einbauen ohne Zustimmung? Das ist Wahnsinn.
jörg burkhard Februar 2, 2026
Hör mal zu ich hab letztes Jahr meine Wohnung komplett umgebaut ohne dass der Vermieter was gemerkt hat ich hab die Wand rausgehauen wo die alte Küchenzeile war und ne neue Einbauküche reingebaut mit Anschluss an die Abwasserleitung und ne neue Steckdose für die Spülmaschine und ja ich hab keine Genehmigung geholt weil ich dachte ich mach das ja für mich selbst und wenn er es merkt sag ich halt hey schau mal wie schön es jetzt ist aber dann kam der Auszug und der Typ hat mir 2300 Euro in Rechnung gestellt für Rückschlag und Schäden und ne neue Wand und ich hatte keine Fotos und keine Rechnungen und jetzt sitz ich hier mit ner leeren Tasche und neuer Schuldenlast also hört auf mit dem rumexperimentieren wenn ihr keine Ahnung habt ich hab gedacht ich bin clever aber ich war nur dumm und jetzt hab ich ne Mietwohnung die noch schlimmer aussieht als vorher und ne Rechnung die mich in den Ruin treibt
Nils Koller Februar 3, 2026
Oh wow ein Leitfaden für Mieter die nicht wissen dass sie keine Baufirma sind. Schön dass wir endlich einen Text haben der sagt: Nein du darfst nicht einfach die Wand durchbohren und denken du bist ein Handwerker. Ich hab neulich nen Typen gesehen der sich eine Deckenlampe selbst eingebaut hat und jetzt wohnt die ganze Etage im Dunkeln weil er den Stromkreis überlastet hat. Und der Vermieter hat ihn verklagt. Und der Typ hat gesagt: Ach komm, ich hab doch nur ne Lampe gehängt. Ja, und dabei hat er ne Leitung durchgeschnitten die drei Nachbarn mitversorgt hat. Du bist kein Handwerker. Du bist ein Mieter. Und wenn du was verändern willst: Frag. Schriftlich. Und dann machs. Sonst bist du nur ein kleiner Tyrann mit Bohrmaschine.