Werbungskosten bei Immobilien: Was Sie wirklich zahlen müssen und wie Sie sparen
Wenn Sie eine Immobilie verkaufen, sind Werbungskosten, Ausgaben, die direkt mit dem Verkauf einer Immobilie zusammenhängen und steuerlich absetzbar sind. Also bekannt als Verkaufskosten, sie senken Ihren Gewinn und damit Ihre Steuerlast – wenn sie richtig dokumentiert sind. Viele Eigentümer denken, nur die Maklerprovision zählt. Doch das ist nur der Anfang. Was viele nicht wissen: Auch die Kosten für professionelle Fotos, 3D-Touren, gedruckte Exposés, Grundrisse, Online-Anzeigen oder sogar die Miete für einen Showroom zählen dazu – wenn sie direkt mit dem Verkaufsvorgang verbunden sind.
Die Marketing-Budget, das geplante Geld, das für die Vermarktung einer Immobilie ausgegeben wird ist kein Luxus, sondern ein strategisches Werkzeug. Wer 500 Euro für eine hochwertige 3D-Tour ausgibt, kann oft 20.000 Euro mehr erzielen – und das macht die Ausgabe zur Werbungskosten. Wichtig ist: Alles muss nachvollziehbar sein. Eine Rechnung vom Fotografen, ein Beleg für die Plattformgebühr, ein Vertrag mit dem 3D-Studio – ohne Belege keine Absetzung. Auch wenn Sie selbst die Grundrisse zeichnen: Die Kosten für die Software-Lizenz oder den Druck der Exposés können Sie als Werbungskosten geltend machen, wenn sie nur für diesen einen Verkauf entstanden sind.
Die Werbekosten absetzen, den steuerlichen Nachweis von Ausgaben, die direkt mit dem Verkauf einer Immobilie verbunden sind ist kein Buchhaltungstrick – es ist gesetzlich verankert. Die Finanzämter akzeptieren diese Kosten, solange sie nicht als allgemeine Werbung für Ihr Immobilienportfolio gelten. Ein Beispiel: Wenn Sie drei Wohnungen verkaufen und eine gemeinsame Website für alle drei betreiben, können Sie die Kosten nur anteilig absetzen. Aber wenn jede Wohnung individuell beworben wird – mit separaten Fotos, separaten Anzeigen, separaten Touren – dann ist jede Ausgabe voll absetzbar.
Und was ist mit Social Ads? Ja, auch Facebook- oder Google-Anzeigen für Ihre Immobilie zählen. Aber nur, wenn sie gezielt für diesen Verkauf geschaltet wurden. Eine laufende Werbekampagne für Ihre ganze Agentur? Nicht absetzbar. Ein gezielter Boost für eine Wohnung in Berlin Mitte? Sehr wohl. Die Grenze ist klar: Werbungskosten müssen direkt, eindeutig und ausschließlich mit dem Verkauf dieser einen Immobilie verbunden sein.
Immer wieder sehen wir, dass Eigentümer tausende Euro an potenziellen Steuereinsparungen liegen lassen, weil sie einfach nicht wissen, was zählt. Eine Dachrinnenheizung? Nein. Eine neue Küche für den Verkauf? Ja – wenn sie vor dem Verkauf eingebaut wurde und die Immobilie dadurch wertvoller wird. Aber nur die Kosten für die Renovierung, nicht die gesamte Kücheninvestition. Der Schlüssel ist: Was hat den Verkauf ermöglicht oder beschleunigt?
Die folgenden Beiträge zeigen Ihnen genau das: Wie Sie Ihr Marketing-Budget in 2025 sinnvoll aufteilen, welche Kosten wirklich absetzbar sind, wie Sie mit geringem Aufwand hohe Wirkung erzielen und warum viele Immobilienverkäufer zu viel zahlen – oder zu wenig tun. Hier finden Sie konkrete Zahlen, echte Beispiele und klare Regeln – kein theoretisches Geschwätz, nur das, was auf der Baustelle und im Amt zählt.