Pflichtteilsrecht: Was Sie als Erbe oder Erblasser wissen müssen

Das Pflichtteilsrecht, ein Teil des deutschen Erbrechts, der sicherstellt, dass bestimmte Familienmitglieder auch bei Enterbung einen finanziellen Ausgleich erhalten. Auch bekannt als Pflichtteil, gilt es als Schutzmechanismus gegen ungerechte Testamente. Es gibt keine freie Testierfreiheit, wenn Sie Kinder, Ehepartner oder Eltern haben – sie können nicht einfach ausgeschlossen werden, ohne dass sie Anspruch auf einen Teil des Nachlasses haben.

Wer genau zum Pflichtteilsberechtigten, jemand, der gesetzlich ein Anrecht auf einen Teil des Erbes hat, unabhängig vom Testament zählt, ist klar geregelt: Kinder, Ehegatten und in manchen Fällen auch die Eltern des Verstorbenen. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanteils. Wenn Ihr Kind sonst die Hälfte des Nachlasses erben würde, bekommt es als Pflichtteilsberechtigter ein Viertel. Der Ehegatte erhält je nach Güterstand zwischen einem Viertel und der Hälfte. Wichtig: Dieser Anspruch ist kein Recht auf ein bestimmtes Objekt – etwa das Haus oder die Wohnung – sondern auf Geld. Wer das Haus vererben will, muss den Pflichtteilsanspruch mit Bargeld oder anderen Vermögenswerten decken.

Als Erblasser, die Person, die ein Testament verfasst und nach ihrem Tod den Nachlass hinterlässt sollten Sie den Pflichtteil nicht ignorieren. Viele glauben, ein einfaches Testament reicht aus – doch wenn Sie einen Pflichtteilsberechtigten enterben, ohne den Anspruch abzugelten, kann der Begünstigte vor Gericht ziehen. Das führt zu langwierigen Prozessen, hohen Anwaltskosten und oft zu unerwarteten Abfindungen. Auch als Erbe, jemand, der nach dem Tod eines Verwandten Vermögen erhält, entweder durch Testament oder gesetzliche Erbfolge müssen Sie den Pflichtteil im Blick haben. Wenn Sie das Haus erben, aber Ihr Bruder einen Pflichtteilsanspruch hat, müssen Sie ihn bezahlen – oder ihm einen anderen Wert aus dem Nachlass geben.

Ein häufiger Fehler ist, dass Leute glauben, ein Schenkungsvertrag oder ein Lebensversicherungsvertrag schütze vor Pflichtteilsansprüchen. Das stimmt nicht. Sogar Geschenke, die der Verstorbene in den letzten zehn Jahren gemacht hat, können in die Berechnung einfließen. Und Lebensversicherungen, die auf einen Dritten lauten, können trotzdem als Vermögensersatz angesehen werden – besonders wenn sie vom Erblasser finanziert wurden. Auch die Erbschaftssteuer, die Steuer, die auf den Wert des geerbten Vermögens erhoben wird, abhängig von Verwandtschaftsgrad und Höhe des Nachlasses spielt eine Rolle. Ein hoher Pflichtteilsanspruch kann die Steuerlast erhöhen, weil der Wert des Nachlasses höher erscheint.

Was viele nicht wissen: Der Pflichtteilsanspruch verjährt nach drei Jahren. Das heißt, wenn Sie als Erbe nicht innerhalb von drei Jahren nach dem Tod des Erblassers von einem Anspruch erfahren, können Sie ihn oft ignorieren – vorausgesetzt, der Berechtigte hat nicht rechtzeitig Anspruch geltend gemacht. Aber Vorsicht: Die Frist beginnt erst, wenn Sie von der Enterbung erfahren haben. Wer sein Testament nicht ordentlich dokumentiert, riskiert, später überrascht zu werden.

In den folgenden Artikeln finden Sie praxisnahe Anleitungen, wie Sie als Erblasser ein Testament aufsetzen, das den Pflichtteil berücksichtigt, ohne den Nachlass zu zerstören. Sie erfahren, wie Sie den Pflichtteilsanspruch berechnen, welche Dokumente Sie brauchen, wie Sie mit Erben verhandeln und wie Sie Steuerfallen vermeiden. Ob Sie ein Haus vererben, eine Wohnung sanieren oder einen Betrieb weiterführen – das Pflichtteilsrecht ist kein Thema für Anwälte allein. Es ist Teil jeder Erbfolgeplanung – und wer es ignoriert, zahlt später den Preis.

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