Umzugspauschale: Was Sie als Mieter oder Eigentümer wissen müssen

Die Umzugspauschale, eine pauschale Geldleistung, die bei beruflich veranlassten Umzügen steuerlich abgesetzt werden kann. Auch bekannt als Umzugskostenpauschale, ist sie kein Geschenk – sondern ein Recht, das viele nicht nutzen, weil sie nicht wissen, wie sie funktioniert. Ob Sie neu in die Stadt ziehen, für den Job umziehen oder Ihre Wohnung vergrößern müssen: Wenn der Umzug mit Ihrer Arbeit zusammenhängt, können Sie die Kosten absetzen – ohne Quittungen, ohne Aufwand. Die Finanzämter geben dafür eine feste Summe, die sich nach Entfernung und Haushaltsgröße richtet.

Doch nicht jeder Umzug zählt. Ein Umzug von der Wohnung zum Eigenheim, nur weil Sie mehr Platz brauchen, ist nicht automatisch absetzbar. Es muss ein beruflich veranlasster Umzug, ein Umzug, der direkt mit der Arbeitsstelle, der Ausbildung oder der beruflichen Weiterbildung verbunden ist sein. Das bedeutet: Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz wechseln, um kürzer zu fahren, oder wenn Ihr Arbeitgeber Sie versetzt, dann zählt es. Auch ein Umzug, um eine Ausbildung zu beginnen, fällt darunter. Die Entfernungspauschale, ein separater Anspruch, der für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz gilt ist etwas anderes – sie zahlt pro Kilometer, während die Umzugspauschale einmalig und pauschal zahlt.

Wie viel Sie bekommen, hängt von Ihrer Situation ab. Für einen Single gibt es 714 Euro, für Ehepaare oder Lebenspartner 1.428 Euro. Jedes weitere Familienmitglied bringt 198 Euro dazu. Das ist die Grundsumme. Wenn Sie mehr als 20 Kilometer von Ihrem alten zum neuen Wohnort fahren, bekommen Sie zusätzlich 0,30 Euro pro Kilometer – aber nur für die Entfernung zwischen den beiden Wohnungen, nicht für den Weg zur Arbeit. Und nein: Sie müssen nicht beweisen, dass Sie tatsächlich 714 Euro ausgegeben haben. Die Pauschale ist genau das: eine Pauschale. Sie zahlt, weil der Umzug teuer ist – nicht weil Sie eine Rechnung vorlegen.

Wichtig: Die Umzugspauschale ist nur für steuerpflichtige Personen, also Arbeitnehmer, Selbstständige und Rentner mit Einkünften aus nichtselbständiger oder selbständiger Tätigkeit verfügbar. Wer nur Kapitaleinkünfte hat, bekommt sie nicht. Auch Mieter können sie beantragen – aber nur, wenn der Umzug beruflich bedingt ist. Eigentümer, die ihre Immobilie verkaufen, um in eine andere zu ziehen, können sie ebenfalls nutzen, wenn der neue Ort näher am Arbeitsplatz liegt.

Was viele nicht wissen: Die Umzugspauschale kann auch mit anderen Kosten kombiniert werden. Wenn Sie zum Beispiel eine teure Einrichtung kaufen, weil Ihre alte Wohnung nicht mehr passt, können Sie diese Kosten zusätzlich als Werbungskosten geltend machen – aber nur, wenn sie über die Pauschale hinausgehen. Und: Sie müssen die Pauschale nicht jedes Jahr neu beantragen. Sie wird einfach in Ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigt – wenn Sie sie eintragen.

Die meisten Fehler passieren bei der Dokumentation. Sie brauchen keine Quittungen – aber Sie müssen nachweisen, dass der Umzug beruflich veranlasst war. Eine Arbeitsbescheinigung, ein Arbeitsvertrag oder eine Versetzungsmitteilung reichen. Ohne diesen Nachweis wird das Finanzamt die Pauschale streichen – auch wenn sie sonst zutreffen würde.

In den folgenden Beiträgen finden Sie praktische Anleitungen, die genau das abdecken, was Sie brauchen: Wie Sie den Umzug richtig dokumentieren, welche Kosten zusätzlich absetzbar sind, wie Sie als Mieter mit Ihrem Vermieter um die Kosten verhandeln, und warum viele Umzüge trotzdem nicht als beruflich gelten – auch wenn sie es eigentlich sind. Alles, was Sie brauchen, um die Umzugspauschale richtig zu nutzen – ohne Steuerberater.

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Lynn Roberts 3 Kommentare