Vergaberecht in der Bauwirtschaft: Was Sie als Auftraggeber und Bieter wissen müssen

Wenn es um Vergaberecht, das rechtliche Framework für die Vergabe von Bauaufträgen durch öffentliche Stellen und private Auftraggeber. Es gilt nicht nur für Rathäuser oder Schulen, sondern auch für große private Bauherren, die öffentliche Fördermittel nutzen. Auch als Vergabeordnung bekannt, steuert es, wer wann wie bieten darf – und warum ein falscher Schritt teuer werden kann. Ob Sie eine neue Werkstatt bauen, eine Küche sanieren oder ein ganzes Wohngebäude modernisieren: Wer hier nicht aufpasst, riskiert nicht nur den Zuschlag – sondern auch rechtliche Konsequenzen.

Das Vergabeverfahren, der strukturierte Prozess, bei dem Angebote eingeholt, bewertet und vergeben werden folgt klaren Regeln: Die Öffentliche Auftraggeber, Behörden, Kommunen oder gemeinnützige Träger, die mit öffentlichen Mitteln bauen müssen nach VOB/B, VOL/A oder EU-Richtlinien vorgehen. Aber auch private Bauherren, die z.B. mit KfW-Fördermitteln arbeiten, greifen oft auf diese Regeln zurück – weil Banken sie verlangen. Ein Angebot, das nicht die vorgeschriebenen Unterlagen enthält, wird automatisch ausgeschlossen. Kein Nachtrag, keine zweite Chance. Und wer als Bieter gegen die Regeln verstößt – etwa durch unerlaubte Subunternehmer oder falsche Angaben – riskiert Sanktionen, Ausschluss von zukünftigen Ausschreibungen oder sogar Geldstrafen.

Was viele nicht wissen: Vergaberecht hat nichts mit Billigkeitsurteilen zu tun. Es geht um Transparenz, Gleichbehandlung und Wirtschaftlichkeit. Deshalb stehen in den meisten der hier gesammelten Beiträge auch Themen wie Bauzeitenplan, Erschließungsauflagen oder Bieterverfahren im Fokus – weil sie direkt mit der Vergabe zusammenhängen. Wer den Bebauungsplan nicht kennt, kann kein richtiges Angebot abgeben. Wer die Kosten für die Erschließung nicht einrechnet, verliert automatisch. Und wer den Zeitplan nicht realistisch kalkuliert, wird nicht nur spät liefern – sondern auch die Vertragsstrafe zahlen.

Diese Sammlung bringt Ihnen genau das, was Sie brauchen, um im Vergaberecht nicht auf der Verliererseite zu stehen. Ob Sie als Handwerker ein Angebot abgeben, als Eigentümer ein Projekt vergeben oder als Berater die Regeln erklären – hier finden Sie praxisnahe Anleitungen, Checklisten und Fallbeispiele, die Ihnen zeigen, wie es wirklich läuft. Kein theoretisches Geschwätz. Nur das, was auf der Baustelle zählt.

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Die Rechtslage zum Vergaberecht bei kommunalen Immobilienprojekten ist seit Mai 2024 klar: Reiner Grundstücksverkauf ist nicht ausschreibungspflichtig - doch Bauaufträge über 5,15 Millionen Euro schon. Bauträger müssen genau prüfen, was im Vertrag steht.

Lynn Roberts 3 Kommentare