Wohnungseigentum: Rechte, Pflichten und finanzielle Entscheidungen für Eigentümer

Wenn Sie eine Wohnungseigentum, die formale Rechtsform, bei der Sie eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus besitzen und gleichzeitig Anteilseigner an Gemeinschaftsflächen sind. Auch bekannt als Teileigentum, bedeutet es, dass Sie nicht nur Ihre vier Wände, sondern auch die Treppenhauswände, das Dach und den Garten mit anderen teilen. Das klingt einfach – doch viele ignorieren, was das wirklich bedeutet. Sie sind nicht nur Käufer, sondern auch Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft, einer rechtlich verankerten Gruppe, die gemeinsam über Instandhaltung, Finanzen und Regeln entscheidet. Diese Gemeinschaft hat Macht – und Pflichten. Wer hier nicht mitliest, zahlt plötzlich für Reparaturen, die er nicht gewollt hat.

Die größte Überraschung für viele neue Eigentümer: Gemeinschaftskosten, die monatlichen Zahlungen, die für Instandhaltung, Versicherung, Hausmeister und Heizung aufkommen. Das ist nicht Miete – das ist Ihr Anteil am Haus. Einige denken, sie können diese Kosten ignorieren, wenn sie nicht in der Gemeinschaftssitzung sind. Falsch. Jeder, der eine Wohnung besitzt, ist verpflichtet, seinen Anteil zu zahlen – egal ob er wohnt, vermietet oder nur als Kapitalanlage hält. Und wenn die Heizung kaputtgeht, die Fassade sanierungsbedürftig ist oder der Aufzug nicht mehr funktioniert: Die Entscheidung trifft nicht der Makler, nicht der Vermieter, sondern die Gemeinschaft. Und wenn sie beschließt, 20.000 Euro für neue Fenster auszugeben, zahlen Sie mit. Ohne Wahl. Deshalb ist es entscheidend, die jährliche Abrechnung genau zu prüfen. Viele Eigentümer entdecken erst nach Jahren, dass sie jahrelang zu viel oder zu wenig gezahlt haben – und dann steht eine Nachzahlung an, die sie nicht leisten können.

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Schönheit – nur auf Funktion. Wenn Sie Ihre Wohnung renovieren wollen, müssen Sie prüfen, ob das Dach, die Außenwände oder die Heizungsrohre betroffen sind. Dann brauchen Sie die Zustimmung der Gemeinschaft. Ein neuer Boden? Das geht meistens. Eine neue Fassadenfarbe? Nein, ohne Zustimmung. Und wer glaubt, er könne die Sanierungsverpflichtung einfach ignorieren, weil er nicht wohnt, irrt sich. Die Gemeinschaft kann Sie zwingen, mitzuzahlen – sogar wenn Sie die Wohnung vermieten. Die Sanierungsverpflichtung, die gesetzliche Pflicht, das gemeinsame Eigentum in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. ist kein Vorschlag – sie ist Gesetz. Und wer sie missachtet, riskiert nicht nur hohe Kosten, sondern auch rechtliche Schritte.

In der Sammlung unten finden Sie konkrete Anleitungen, wie Sie als Wohnungseigentümer die richtigen Entscheidungen treffen: Wie Sie Hausgeldabrechnungen prüfen, wann Sie gegen eine Sanierung vorgehen dürfen, wie Sie Ihre Mieter über Gemeinschaftskosten informieren und warum eine gute Liquiditätsreserve Ihr größter Schutz ist. Keine Theorie – nur das, was Sie wirklich brauchen, um als Eigentümer nicht überrascht zu werden.

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Lynn Roberts 3 Kommentare