Zustimmung Eigentümer: Was Sie über Genehmigungen in Mehrfamilienhäusern wissen müssen
Wenn Sie in einem Zustimmung Eigentümer, die erforderliche Zustimmung aller oder einer Mehrheit der Wohnungseigentümer für Änderungen an gemeinschaftlich genutzten Teilen eines Mehrfamilienhauses. Auch bekannt als Eigentümerbeschluss, ist sie kein Formschein – sie ist das Tor zu jeder größeren Veränderung an Ihrem Haus. Ohne sie können Sie keinen Balkon anbauen, keine Fassadendämmung anbringen oder die Heizungsanlage austauschen – egal wie gut Ihr Plan ist.
Diese Zustimmung ist kein Luxus, sondern eine gesetzliche Pflicht. Sie folgt dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Jeder, der eine Wohnung besitzt, hat ein Mitspracherecht, wenn es um Teile geht, die allen gehören: Dach, Außenwände, Treppenhaus, Keller, Eingangsbereiche. Wenn Sie etwas verändern, das den Wert oder die Nutzung des Hauses beeinflusst, brauchen Sie die Zustimmung der Mehrheit – meistens zwei Drittel der Miteigentumsanteile. Ein einzelner Eigentümer kann Sie aufhalten, wenn er glaubt, dass sein Eigentum geschädigt wird. Und ja, das passiert oft. Ein Nachbar will keine Dämmung, weil er Angst vor Schimmel hat. Ein anderer lehnt einen Balkon ab, weil er die Aussicht verliert. Es geht nicht um Egoismus – es geht um Rechte.
Die Eigentümergemeinschaft, die rechtliche Struktur, in der Wohnungseigentümer gemeinsam über das Haus entscheiden. Auch bekannt als WEG-Gemeinschaft, ist der Ort, an dem diese Zustimmung beantragt und beschlossen wird. Sie finden sie in der Hausordnung, im Protokoll der letzten Eigentümerversammlung, in den Unterlagen des Verwalters. Die meisten Probleme entstehen, weil Menschen nicht wissen, was sie brauchen – oder weil sie denken, sie könnten es einfach machen. Ein Balkonanbau braucht nicht nur die Zustimmung der Eigentümer, sondern auch eine baurechtliche Genehmigung vom Amt. Und die Prüft das Amt nicht allein – es schaut auch, ob die Eigentümer zugestimmt haben. Ohne diese Zustimmung bekommen Sie keine Baugenehmigung. Punkt.
Die Genehmigung, die offizielle Erlaubnis von Behörden für bauliche Veränderungen, die den öffentlichen Raum oder die Bausubstanz betreffen. Auch bekannt als Baugenehmigung, ist ein zweiter Schritt – aber ohne die Zustimmung der Eigentümer ist sie unmöglich. Viele denken, die Behörde entscheidet alles. Aber nein: Die Gemeinde prüft nur, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen – und eine davon ist die Zustimmung der Eigentümer. Wenn Sie die nicht vorlegen, wird Ihr Antrag abgelehnt. Und dann haben Sie Zeit, Geld und Nerven verloren – und noch immer nichts.
Was kommt als Nächstes? Sie finden hier konkrete Beispiele: Wie ein Balkonanbau in einem Mehrfamilienhaus wirklich funktioniert, was die Statik sagt, wie die Kosten verteilt werden und wie Sie die Eigentümer überzeugen – mit Checklisten, rechtlichen Grundlagen und realen Fällen aus der Praxis. Kein theoretisches Gedankenspiel. Nur das, was Sie brauchen, um nicht allein zu stehen, wenn es um Ihr Haus geht.