Barrierereduzierung im Bestand: Türbreiten, Schwellen und Aufzüge richtig planen

Barrierereduzierung im Bestand: Türbreiten, Schwellen und Aufzüge richtig planen
Bauen und Renovieren Lynn Roberts 2 Aug 2026 0 Kommentare

Stellen Sie sich vor, Sie stehen vor der eigenen Haustür. Die Klinke ist schwer zu öffnen, die Schwelle ein unsichtbarer Stolperstein und der Flur dahinter zu eng für einen Rollstuhl oder auch nur einen Kinderwagen mit vollem Einkauf. Für viele Menschen in Deutschland ist dies keine hypothetische Situation, sondern tägliche Realität. In einem Land, das zunehmend älter wird, ist Barrierereduzierung nicht mehr nur eine nette Option, sondern eine Notwendigkeit. Doch wie bringt man Altbauten auf den aktuellen Stand, ohne dabei die Bausubstanz zu zerstören oder das Budget zu sprengen?

Die Antwort liegt in einer klugen Kombination aus rechtlichen Vorgaben, technischen Normen und praktischer Bauführung. Viele Hausbesitzer scheitern an der Umsetzung, weil sie die komplexen Unterschiede zwischen verschiedenen Normen nicht verstehen. Dieser Artikel zeigt Ihnen den Weg durch das Dickicht aus DIN-Normen und Förderbedingungen.

Warum Barrierereduzierung jetzt dringender ist als je zuvor

Deutschland altert rasant. Das Statistische Bundesamt meldete für das Jahr 2023, dass lediglich 28,4 % der Wohnungen hierzulande barrierefrei oder zumindest barrierearm gestaltet sind. Gleichzeitig leben 55,3 % der über 65-Jährigen in Wohnungen ohne entsprechende Zugänge. Diese Diskrepanz wird sich bis 2030 verschärfen, da der Bedarf an barrierefreiem Wohnraum laut Prognosen der Deutschen Rentenversicherung um weitere 37 % steigen wird.

Es geht nicht nur um Senioren. Familien mit kleinen Kindern, Menschen mit temporären Verletzungen oder chronischen Erkrankungen profitieren gleichermaßen von schwellenfreien Eingängen und breiten Türen. Die Bundesregierung fördert diese Maßnahmen seit 2013 aktiv, wobei die "Mindeststandards Barrierereduzierung im Wohnungsbestand" der Stadt Hannover vom März 2017 als wichtige Orientierungshilfe dienen. Der primäre Ziel ist es, ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause so lange wie möglich zu ermöglichen.

Türbreiten: Der kritische Engpass im Altbau

Wenn es um die Anpassung bestehender Gebäude geht, sind Türbreiten oft der erste und kostspieligste Punkt. Laut den Mindeststandards der Stadt Hannover müssen Hauseingangstüren eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 90 cm aufweisen. Dies klingt nach wenig, stellt aber bei vielen historischen Gebäuden eine große Herausforderung dar.

Vergleich der Türbreiten-Anforderungen
Türtyp Mindestbreite (licht) Norm / Quelle Kommentar
Hauseingangstür 90 cm Mindeststandards Hannover (2017) Erforderlich für sichere Nutzung mit Rollstuhl
Aufzugskabinentür (neu) 90 cm DIN EN 81-70 (2022) Standard für neue Installationen
Aufzugskabinentür (Bestand) 80 cm DIN EN 81-70 (Ausnahme) Nur bei Platzmangel, eingeschränkte Nutzbarkeit

Die KfW-Bank berichtet in ihrem Jahresbericht 2023, dass 63 % der geförderten Projekte zusätzliche Kosten von durchschnittlich 8.200 € aufwiesen, um die Türöffnungen auf das erforderliche Maß zu erweitern. Oft muss dafür Mauerwerk abgetragen oder die Türlage verschoben werden. Ein wichtiger Aspekt ist zudem die Bedienkraft: Manuell betätigte Türen dürfen beim Öffnen eine Kraft von maximal 25 Newton erfordern. Bei Beschlägen darf das Drehmoment 2,5 Nm nicht überschreiten. Eine schwere Alttür mit verrosteten Scharnieren ist also selbst bei ausreichender Breite noch immer eine Barriere.

Schwellen und Wege: Stolperfallen beseitigen

Ein barrierefreier Zugang beginnt schon vor der Haustür. Wege zu Gebäuden und Wohnungen müssen schwellen- und stufenlos sein. Ist dies aufgrund der topografischen Gegebenheiten nicht möglich, kommen technische Fördersysteme oder Rampen zum Einsatz. Wichtig hierbei ist, dass diese Rampen breit genug sind und nur einen geringen Anstieg haben, flankiert von beidseitigen Handläufen.

Die Bodenbeläge spielen eine ebenso große Rolle. Sie müssen eben, rutschhemmend und fest sein. Lose Teppiche oder unebene Kopfsteinpflaster sind hier tabu. Die Deutsche Rentenversicherung dokumentierte in einer Studie vom November 2023, dass 41 % der Seniorenhaushalte weiterhin Schwellen im Wohnungszugang haben. Diese scheinbar kleinen Hindernisse tragen zu 28 % aller Sturzunfälle bei Senioren bei. Der Abbau dieser Schwellen ist daher nicht nur eine Frage des Komforts, sondern der direkten Unfallprävention.

Rollstuhlfahrer in schmalem Flur mit markierter Begegnungsfläche

Aufzüge im Bestand: Das Normen-Dilemma

Der Einbau von Aufzügen in bestehenden Mehrfamilienhäusern ist komplex. Hier kollidieren zwei verschiedene Normenwelten: die DIN 18040 ist der deutsche Standard für barrierefreies Bauen und die europäische DIN EN 81-70 regelt die Sicherheit und Zugänglichkeit von Aufzügen.

Die DIN 18040-1 gilt als "goldener Standard" und fordert hohe Anforderungen an die Kabine und den Bewegungsraum. So muss der Bewegungsraum vor der Fahrschachtür mindestens 150 cm breit und 150 cm tief sein. Die lichte Türhöhe muss mindestens 200 cm betragen, wobei für großwüchsige Menschen sogar 220 cm empfohlen werden. Im Gegensatz dazu erlaubt die DIN EN 81-70 für Bestandsbauten Aufzugstyp 1 mit einer lichten Türbreite von nur 80 cm. Dieser Typ ist jedoch ausschließlich für Rollstuhlfahrer ohne Begleitperson gedacht und oft zu eng für moderne Elektrorollstühle, die bis zu 80 cm breit sein können.

Experten kritisieren diese Inkonsistenz scharf. Dr. Markus Wiesner von der Landesregierung NRW bezeichnete die fehlende Harmonisierung in einem Interview im März 2024 als Ursache für massive Unsicherheiten bei Planern. Die Deutsche Gesellschaft für Gerontotechnik (DGGT) bestätigt in ihrem Positionspapier vom Februar 2024, dass Aufzüge mit 90 cm Türbreite in 92 % der Fälle von Rollstuhlfahrern als ausreichend bewertet werden, während dies bei 80 cm nur für 57 % zutrifft. Für Schulen oder Pflegeeinrichtungen, wo Aufsichtspflicht besteht, ist nach DIN 18040 erst der Aufzugstyp 3 (mit größerer Kabine) wirklich nutzbar.

Förderung und Finanzierung: KfW als Partner

Gute Nachrichten gibt es bei der Finanzierung. Die KfW-Bank förderte im Jahr 2023 insgesamt 142.500 Maßnahmen zur Barrierereduzierung mit einem Gesamtvolumen von 1,28 Milliarden Euro - ein Anstieg von 18,7 % gegenüber dem Vorjahr. Die Zuschüsse für den Abbau von Barrieren in selbst genutztem Eigentum wurden 2023 um 15 % erhöht und liegen nun bei maximal 6.200 € pro Wohneinheit.

Allerdings scheitern laut KfW-Kriterien vom Januar 2024 immer noch 78 % der Anträge, weil die Mindeststandards nicht korrekt umgesetzt oder dokumentiert wurden. Ein häufiger Fehler ist die mangelnde Planungssicherheit. Die KfW empfiehlt daher eine Planungsphase von mindestens vier bis sechs Wochen vor Beginn der Sanierung. Lassen Sie sich von Fachplanern beraten, die mit den spezifischen Anforderungen der VV TB NRW (Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Nordrhein-Westfalen) vertraut sind. Diese Vorschrift dient als Bindeglied zwischen der Bauordnung und den DIN-Normen und schafft verbindliche Regeln.

Barrierefreier Aufzugseingang in altem Backsteingebäude illustriert

Zukunftsaussichten: Strengere Normen ab 2025

Blicken wir nach vorn, ändert sich die Landschaft weiter. Die Überarbeitung der DIN 18040, die für 2025 geplant ist, wird voraussichtlich die Anforderungen an Türbreiten und Aufzugsabmessungen weiter anheben. Das Deutsche Institut für Normung (DIN) arbeitet intensiv an einer Harmonisierung mit der DIN EN 81-70, um die aktuelle "babylonische Sprachverwirrung" zu beenden. Langfristig sieht das Bundesministerium für Wohnen vor, dass bis 2030 alle öffentlich zugänglichen Gebäude den Anforderungen der DIN 18040 entsprechen sollen. Wer heute saniert, sollte daher bereits jetzt auf die höheren Standards hinarbeiten, um künftige Nachrüstpflichten zu vermeiden.

Praktische Tipps für die Umsetzung

  • Begegnungsflächen beachten: In Fluren muss nach spätestens 15 Metern eine Begegnungsfläche von 180 cm x 180 cm vorhanden sein, damit zwei Rollstuhlfahrer vorbeikommen können.
  • Rampen richtig planen: Rampen sollten möglichst flach sein und beidseitige Handläufe besitzen. Die nutzbare Breite kann bei kurzen Strecken unter 6 Metern auf 120 cm reduziert werden, wenn Wenderäume davor und danach existieren.
  • Türschließer anpassen: Achten Sie darauf, dass Türschließer so eingestellt sind, dass sie die maximale Öffnungskraft von 25 N nicht überschreiten.
  • Fördermittel früh prüfen: Beantragen Sie KfW-Mittel vor Baubeginn und lassen Sie die Maßnahmen von zertifizierten Handwerkern durchführen.

Was kostet die Barrierereduzierung einer Wohnung durchschnittlich?

Die Kosten variieren stark je nach Umfang der Maßnahmen. Allein die Erweiterung von Türbreiten auf 90 cm verursacht in 63 % der Fälle zusätzliche Kosten von etwa 8.200 €. Insgesamt können Sanierungsmaßnahmen schnell mehrere tausend Euro erreichen, wofür die KfW jedoch Zuschüsse bis zu 6.200 € pro Wohneinheit bietet.

Ist ein Aufzug mit 80 cm Türbreite wirklich nutzbar?

Ja, aber eingeschränkt. Ein Aufzugstyp 1 mit 80 cm Türbreite ist nach DIN EN 81-70 für Bestandsbauten zulässig, eignet sich jedoch nur für Rollstuhlfahrer ohne Begleitperson. Moderne Elektrorollstühle sind oft 75-80 cm breit, was das Einfahren riskant macht. Die DGGT empfiehlt dringend mindestens 90 cm für eine sichere und komfortable Nutzung.

Welche Norm gilt im Streitfall: DIN 18040 oder DIN EN 81-70?

Dies hängt vom Bundesland und der konkreten Bauaufsicht ab. In Nordrhein-Westfalen führt die VV TB NRW die DIN 18040 als anerkannte Regel der Technik ein, was ihr oft Vorrang einräumt. Da die Normen jedoch inkonsistent sind, sollte vor Projektbeginn mit dem zuständigen Bauamt geklärt werden, welche Anforderungen verbindlich sind.

Gibt es Förderung für Mieter?

Ja, die KfW fördert auch Barrierereduzierungen in Mietwohnungen, sofern der Vermieter zustimmt. Die Zuschüsse gelten für selbst genutzte Mietwohnungen und decken Maßnahmen wie den Abbau von Schwellen oder die Anpassung von Badinstallationen ab.

Wie hoch darf die Schwelle maximal sein?

Idealerweise sollten Wege schwellenfrei sein. Wenn kleine Niveauunterschiede unvermeidbar sind, dürfen diese höchstens 2 cm betragen und müssen dann abgerundet ausgeführt sein, um Stolpergefahren zu minimieren. Größere Unterschiede erfordern Rampen oder Hebebühnen.