Bußgelder bei Meldepflicht: Was Sie als Bauherr oder Immobilienbesitzer wissen müssen
Wenn Sie eine Immobilie sanieren, modernisieren oder vermieten, gibt es gesetzliche Bußgelder bei Meldepflicht, Strafen, die entstehen, wenn Sie gesetzlich vorgeschriebene Anzeigen oder Nachweise nicht rechtzeitig einreichen. Also known as Baurechtliche Sanktionen, sie treten nicht nur bei groben Fehlern auf – oft schon bei vergessenen Formularen oder verspäteten Meldungen. Die meisten Menschen denken, dass Bußgelder nur bei Bauanträgen oder Baugenehmigungen drohen. Doch das ist falsch. Auch wenn Sie einen Energieausweis, ein offizielles Dokument, das die Energieeffizienz einer Immobilie bewertet und beim Verkauf oder Mieten gesetzlich vorgeschrieben ist nicht vorlegen, wenn Sie eine Wohnung vermieten, riskieren Sie bis zu 15.000 Euro Strafe. Das ist kein theoretisches Risiko – die Verbraucherzentralen und Kommunen prüfen regelmäßig, ob Ausweise vorhanden sind. Und wer denkt, "ich verkaufe ja nur privat", liegt oft falsch. Die Pflicht gilt für alle, die Wohnraum vermieten oder verkaufen – egal ob als Privatperson oder Unternehmen.
Doch es geht noch weiter. Wenn Sie eine Wärmemengenzähler, ein Gerät, das den tatsächlichen Heizenergieverbrauch einzelner Wohnungen misst und seit 2021 in Mehrfamilienhäusern Pflicht ist nicht einbauen lassen, obwohl es gesetzlich vorgeschrieben ist, drohen Bußgelder von bis zu 5.000 Euro pro Wohnung. Das hat der Bundesgerichtshof 2023 klargestellt: Der Vermieter trägt die Verantwortung, nicht der Mieter. Und wer glaubt, "ich hab’s ja nur vergessen", hat keine Chance. Die Behörden prüfen nicht nach Absicht, sondern nach Tatsache. Auch die Meldung von Sanierungsmaßnahmen, die Fördermittel beantragen, ist verpflichtend. Wenn Sie die KfW-Förderung für eine Dämmung oder Fenstererneuerung beantragen, müssen Sie den Einbau dokumentieren – und zwar innerhalb von drei Monaten. Versäumen Sie das, verlieren Sie nicht nur die Förderung, sondern können auch mit einem Bußgeld belegt werden, weil Sie falsche Angaben gemacht haben.
Die Liste der Meldepflichten ist länger, als viele denken. Sie reicht von der Denkmalschutz-Genehmigung, eine behördliche Zustimmung, die für jede Veränderung an einem geschützten Gebäude erforderlich ist bis hin zur Meldung von Schimmelbefall in Mietwohnungen, wenn er über einen bestimmten Umfang hinausgeht. Wer als Eigentümer oder Bauherr denkt, "das ist doch nur eine Formsache", unterschätzt die rechtliche Tragweite. Die Behörden arbeiten heute mit digitalen Datenbanken – ein fehlender Eintrag in einem System kann automatisch zu einer Prüfung führen. Und wenn Sie dann nicht nachweisen können, dass Sie alles richtig gemacht haben, zahlen Sie. Es geht nicht um Perfektion – es geht um Nachweisbarkeit. Die Postliste unten zeigt, wie konkrete Projekte – von der Sanierung eines Altbaus bis zur Einrichtung einer Baustelle – mit diesen Meldepflichten verbunden sind. Sie finden hier echte Fallbeispiele, die zeigen, wo die Fallstricke liegen, wie Sie sie umgehen und warum viele Bauherren und Vermieter trotz guter Absichten doch in die Falle tappen.