AfA für Immobilien: Abschreibungstabellen richtig nutzen

AfA für Immobilien: Abschreibungstabellen richtig nutzen
Immobilien & Finanzen Lynn Roberts 25 Okt 2026 0 Kommentare

Stell dir vor, du kaufst eine Wohnung und zahlst Jahr für Jahr Steuern auf die Mieteinnahmen. Aber was wäre, wenn das Finanzamt dir einen Teil der Kaufkosten zurückgeben würde, einfach weil das Gebäude altert? Genau hier kommt die AfA (Absetzung für Abnutzung) ins Spiel. Sie ist kein trockenes Steuerthema nur für Experten, sondern eines der mächtigsten Werkzeuge im Werkzeugkasten deutscher Immobilienbesitzer. Doch viele nutzen es falsch - oder gar nicht.

Die Realität sieht oft so aus: Du hast den Kaufvertrag unterschrieben, die Schlüssel erhalten, aber bei der Steuererklärung wird es kompliziert. Wie viel Prozent darfst du absetzen? Gilt das auch für das Grundstück? Und warum ändert sich der Satz, je nachdem, wann dein Haus gebaut wurde? In diesem Artikel zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie du die aktuellen Abschreibungstabellen korrekt liest und anwendest, um deine Steuerlast spürbar zu senken. Wir klären die häufigsten Fehlerquellen und geben dir konkrete Rechenbeispiele für 2026.

Das Grundprinzip: Warum Grundstücke nicht abschreibbar sind

Bevor wir in die Tabellen eintauchen, müssen wir ein grundlegendes Missverständnis aus dem Weg räumen. Die AfA bezieht sich ausschließlich auf das Gebäude, nicht auf das Grundstück. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Land seinen Wert behält oder sogar steigert, während ein Gebäude durch Witterung, Nutzung und Alterung an Wert verliert. Das klingt logisch, führt aber in der Praxis regelmäßig zu Problemen.

Wenn du eine Immobilie kaufst, steht im Kaufvertrag meist nur ein Gesamtpreis. Das Finanzamt akzeptiert jedoch keine pauschale Annahme, dass beispielsweise 50% des Preises auf das Gebäude entfallen. Du brauchst eine plausible Aufteilung. Fehlt diese im Vertrag, musst du sie selbst nachweisen - idealerweise durch ein Gutachten oder eine fundierte Schätzung basierend auf Bodenrichtwerten. Ein häufiger Anfängerfehler ist es, den gesamten Kaufpreis abzuschreiben. Das führt bei einer Prüfung fast immer zur Rückforderung der Steuern plus Zinsen.

Aufteilung Kaufpreis: Gebäude vs. Grundstück
Bestandteil Abschreibungsfähig? Ermittlungsmethode
Gebäude (Hochbau) Ja Kaufpreis minus Grundstücksanteil; ggf. Gutachten
Grundstück (Boden) Nein Bodenrichtwert x Fläche; Kaufvertragsangabe
Anschaffungsnebenkosten Teilweise Zuordnung zum Gebäude (z.B. Maklerprovision anteilig)

Die neuen Regeln seit 2023: Was hat sich geändert?

Wer seine Immobilie vor Oktober 2023 gekauft hat, kennt vielleicht noch die alten Sätze. Doch das Steuervergünstigungsmodernisierungsgesetz hat die Landschaft verändert. Für alle Wohngebäude, deren Bauantrag zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 gestellt wird, gilt nun eine neue Regelung. Statt der bisherigen linearen 2%-Abschreibung dürfen Investoren jetzt eine degressive Abschreibung wählen. Das bedeutet: Im ersten Jahr kannst du bis zu 5% des Gebäudewerts absetzen, in den Folgejahren jeweils 5% des Restbuchwerts.

Ist das gut oder schlecht? Es kommt darauf an. Wenn du hohe Einkünfte hast und kurzfristig steuerliche Entlastung brauchst, ist die degressive Methode attraktiv. Denn sie drückt deine Steuerlast in den ersten Jahren stark. Der Haken daran: Du kannst später nicht mehr zur linearen Abschreibung wechseln. Wenn deine Einnahmen sinken oder du die Immobilie bald verkaufst, kann dich die frühe Abschreibung teuer zu stehen kommen, weil der Buchwert schnell fällt und beim Verkauf ein höherer Gewinn versteuert werden muss.

Für Bestandsimmobilien (Baujahr vor 1925) bleibt alles beim Alten mit 2,5% pro Jahr. Für Häuser aus der Zeit zwischen 1925 und 2022 gilt weiterhin die klassische lineare Abschreibung von 2% über 50 Jahre. Diese Stabilität ist für langfristige Anleger oft besser planbar.

Vergleich von linearen und degressiven Abschreibungswegen im Kunststil

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Berechnung

Lass uns das Ganze konkret machen. Nehmen wir an, du hast eine Neubauwohnung für 400.000 Euro gekauft. Der Kaufvertrag weist keinen getrennten Preis für Grund und Boden aus. Hier ist dein Fahrplan:

  1. Ermittle den Grundstücksanteil: Nutze den Bodenrichtwert deiner Gemeinde. Angenommen, das Grundstück hat einen fiktiven Wert von 80.000 Euro.
  2. Berechne den Gebäudewert: Ziehe den Grundstücksanteil vom Kaufpreis ab. In unserem Beispiel: 400.000 € - 80.000 € = 320.000 €.
  3. Addiere Anschaffungsnebenkosten: Maklerprovision, Notarkosten und Grunderwerbsteuer gehören teilweise dazu. Oft wird empfohlen, diese proportional zum Gebäudeanteil zuzuordnen. Sagen wir, die Nebenkosten betragen 30.000 €, wovon 24.000 € dem Gebäude zugerechnet werden.
  4. Bestimme die Bemessungsgrundlage: Dein abschreibungsfähiger Betrag ist also 320.000 € + 24.000 € = 344.000 €.
  5. Wende den AfA-Satz an: Da es sich um einen Neubau (nach 2022) handelt, wählst du die degressive Variante mit 5% im ersten Jahr. Deine Abschreibung im Jahr 1 beträgt: 344.000 € * 5% = 17.200 €.

Vergiss nicht: Die Abschreibung beginnt nicht mit dem Tag der Unterschrift, sondern mit dem Übergang von Nutzen und Lasten - sprich, wenn du die Schlüssel bekommst und die Immobilie beziehen oder vermieten kannst. Bei einem Neubau kann das Monate nach Vertragsabschluss sein.

Häufige Stolperfallen bei der Anwendung

In Foren und bei Steuerberatern tauchen immer wieder dieselben Probleme auf. Eine Umfrage unter deutschen Immobilienbesitzern ergab, dass fast 70% Schwierigkeiten haben, die korrekte Tabelle für ihr Objekt zu finden. Hier sind die drei größten Fallstricke:

  • Die "5-Prozent-Falle": Viele lockt die hohe Anfangsabschreibung der degressiven Methode. Wer aber plant, die Wohnung nach 10 Jahren zu verkaufen, zahlt am Ende oft mehr Steuern als bei linearer Abschreibung, weil der Restbuchwert sehr niedrig ist und der Veräußerungsgewinn entsprechend hoch ausfällt.
  • Falsche Datierung: Das Finanzamt prüft penibel, ob der Bauantrag wirklich im geförderten Zeitraum lag. Ein verspäteter Baustart kann dich in die alte 2%-Regelung zurückwerfen, was bei teuren Neubauten schmerzhaft ist.
  • Mangelnde Dokumentation: Ohne schriftliche Aufteilung im Kaufvertrag oder ein externes Gutachten lehnt das Finanzamt die Abschreibung oft komplett ab. Ein "Gefühl" dafür, was das Grundstück wert ist, reicht nicht aus.
Vergrößerungsglas über einem Vertrag zur Aufteilung von Kaufpreis

Vergleich: Lineare vs. Degressive Abschreibung

Um dir die Entscheidung leichter zu machen, haben wir die beiden gängigen Methoden für einen typischen Fall gegenübergestellt. Wir gehen von einem Gebäudewert von 300.000 Euro aus.

Steuerliche Auswirkung der AfA-Methoden (Beispielrechnung)
Jahr Lineare AfA (2%) Degressive AfA (5%) Differenz (Vorteil?)
Jahr 1 6.000 € 15.000 € +9.000 € (Degressiv besser)
Jahr 2 6.000 € 14.250 € +8.250 € (Degressiv besser)
Jahr 5 6.000 € 12.150 € +6.150 € (Degressiv besser)
Jahr 10 6.000 € 9.430 € +3.430 € (Degressiv besser)
Nach 20 Jahren Hoher Restwert Niedriger Restwert Höhere Steuer beim Verkauf

Wie du siehst, gewinnt die degressive Methode in den frühen Jahren klar. Aber dieser Vorteil kehrt sich um, sobald du die Immobilie veräußerst. Prüfe also immer deinen persönlichen Horizont: Willst du Cashflow heute oder Vermögensaufbau morgen?

Tipps für die optimale Nutzung der Tabellen

Die offiziellen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums sind komplex. Um sie richtig zu lesen, halte dich an diese Regeln:

  • Prüfe das Baujahr: Es entscheidet über den Prozentsatz. Bei Altbauten (vor 1925) sind es 2,5%, bei Standardbauten 2%, bei neuen Wohngebäuden (2023-2029) bis zu 5% degressiv.
  • Dokumentiere alles: Hebe den Kaufvertrag, die Aufstellung der Nebenkosten und ggf. ein Wertgutachten mindestens zehn Jahre auf. Das Finanzamt kann rückwirkend prüfen.
  • Nutze Software-Hilfe: Moderne Steuerprogramme fragen mittlerweile gezielt nach dem Baujahr und der Art der Immobilie, um den passenden Satz automatisch vorzuschlagen. Vertraue aber nie blind darauf - kontrolliere die Eingaben.

Ein letzter Rat: Wenn du unsicher bist, hole dir Unterstützung. Die Kosten für einen Steuerberater amortisieren sich oft schon durch die korrekte Zuordnung des Grundstücksanteils. Eine falsche Angabe kann tausende Euro kosten, während eine gute Beratung dich vor Nachzahlungen schützt.

Kann ich die AfA für mein selbstgenutztes Eigenheim geltend machen?

Nein, die reguläre AfA nach § 7 EStG gilt nur für Vermietungsobjekte oder betrieblich genutzte Immobilien. Für selbstgenutztes Wohneigentum gibt es keine Abschreibungsmöglichkeit, da keine Einnahmen erzielt werden, gegen die man die Kosten verrechnen könnte. Ausnahme: Du nutzt einen Raum homeoffice-bedingt beruflich.

Was passiert, wenn ich die Immobilie vor Ablauf der Abschreibungsdauer verkaufe?

Dann endet die Abschreibung sofort. Der Unterschied zwischen deinem Verkaufspreis und dem aktuellen Buchwert (Anschaffungskosten minus bisher abgeschriebene Beträge) stellt einen Veräußerungsgewinn dar. Dieser ist steuerpflichtig, sofern die Haltefrist von zehn Jahren nicht eingehalten wurde.

Zählt die Maklerprovision zur AfA-Bemessungsgrundlage?

Ja, aber nur anteilig. Die Provision gehört zu den Anschaffungsnebenkosten. Sie muss proportional zum Verhältnis von Gebäude- zu Grundstücksanteil aufgeteilt werden. Nur der Anteil, der auf das Gebäude entfällt, darf abgeschrieben werden.

Gilt die 3%-Regelung für alle Neubauten?

Die erhöhte lineare Abschreibung von 3% gilt für Wohngebäude, deren Bauantrag zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 30. Juni 2026 gestellt wird. Alternativ kann die degressive Abschreibung gewählt werden. Wichtig ist das Datum des Bauantrags, nicht das Datum der Fertigstellung oder des Kaufs.

Muss ich die Aufteilung zwischen Grund und Boden selbst berechnen?

Idealerweise steht sie im Kaufvertrag. Ist sie dort nicht enthalten, musst du sie nachweisen. Das Finanzamt akzeptiert oft eine Schätzung basierend auf den örtlichen Bodenrichtwerten. Bei hohen Kaufpreisen oder strittigen Fällen ist ein Verkehrswertgutachten sicherer.